HAPO Bau- u. Möbelbeschlag GmbH
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Produktinformation "Räder & Rollen"
(Stand: 02/2016)

 
                   
  
Sehr geehrter Rollenkunde, 

gemäß der im “Produkthaftungsgesetz” definierten Haftung des Herstellers für die von ihm produzierten und vertriebenen Produkte (§ 4 Prod.-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht. Technische Änderungen sowie Änderungen des Produktionsprogramms behalten wir uns vor. 

1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung
 
Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden. Diese Produktinformationen beziehen sich auf Räder und Rollen für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekt genannt, die nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden: 

A. Wohnbereich (z.B. Wohnmöbel, Sitzmöbel)
B. Dienstleistungsbereich (z.B. Büromaschinen, Computertische, Schreibtischcontainer) 

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage. Hierbei ist nachfolgendes zu beachten:
 
1.1  Das Produkt muss an den dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden.
1.2  Das Objekt muss an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.
1.3  Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden.
1.4  Bockrollen müssen so montiert werden, dass Ihre Radachsen zueinander fluchten.
1.5  An einem Objekt sind Bockrollen gleicher Art zu verwenden. 

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden. Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5 Grad Celsius und über 30 Grad Celsius sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren. Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.
 
Achtung: Rollen mit weichen Laufflächen sollten nicht auf unversiegeltem, saugfähigen bzw. offenporigen Untergrund wie z.B. Stein, Parkett oder Naturböden eingesetzt werden. 

Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtungen und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen oder Räder müssen alle Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen. 

2.0 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung 

Fehlgebrauch, - d. h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen - liegt beispielsweise vor, wenn: 

2.1   die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die
        maximale Tragfähigkeit in unserem Katalog ausweist
2.2   der Einsatz auf ungeeignetem, unebenen Boden erfolgt
2.3   zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.
2.4   besonders aggressive Medien einwirken können.
2.5   unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastung zur Wirkung kommen.
2.6   Fremdkörper in die Bandagen einwirken können.
2.7   die Räder und Rollen mit zu hoher Geschwindigkeit eingesetzt werden.
2.8   Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind. 

3.0 Produktleistung  

Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend sind hierbei die einschlägigen DIN-, EN- und ISO-Normen. Kundenspezifische Ausführungen können von den in den relevanten Normen definierten Anforderungen ggfs. abweichen. 

4.0 Produktwartung  

Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig - durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden. Es dürfen nur solche Reinigungsmittel  verwendet werden, die keine korrosionsfördernden oder schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen sobald Funktionsstörungen auftreten. 

5.0 Informations- und Instruktionspflichten
 
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung: 

A.
für den Handel und den Weiterverarbeiter
    Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformation

B.
für den Benutzer
    Produkt- und Benutzerinformation 

Zur Sicherstellung der Funktion von Rollen und Rädern
  • ist der Handel gehalten diese Produktinformation (Punkt 1.0 - 5.0) zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen.

  • sind die Verarbeiter gehalten diese Produktinformation (Punkt 1.0 - 5.0) zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Benutzer auszuhändigen.

    Abbildungen, Zeichnungen, Maße usw. sind Veränderungen unterworfen und deshalb unverbindlich!